Mit Blaulicht und Tatütata…
Martinshorn muss auch nachts sein!
Bitte haben Sie Verständnis, dass die ausrückenden Einsatzfahrzeuge auch nachts mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs sind. Das Verkehrsrecht schreibt dies in der Straßenverkehrsordnung für Notlagen so vor, damit die Rettungsdienste „freie Bahn“ (Wegerecht) haben und so schnell wie möglich helfen können. Gleichzeitig sind Blaulicht und Martinshorn eine Absicherung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte, möglichst unfallfrei die Einsatzstelle zu erreichen:
Denn Martinshorn und Blaulicht sollen vor allem andere Verkehrsteilnehmer – also Sie! – schützen. Die Einsatzfahrzeuge werden frühzeitig angekündigt, damit jeder Verkehrsteilnehmer reagieren kann und Unfälle vermieden werden.
Wenn Sie sich also nachts darüber ärgern, vom Martinshorn geweckt worden zu sein, denken Sie daran: Auch die Feuerwehrleute wurden „aus dem Bett geschmissen“. Und während Sie sich im warmen Bett einfach umdrehen und weiterschlafen können, müssen die Einsatzkräfte vielleicht gerade bei Sturm und Regen einen eingeklemmten Autofahrer aus seinem Pkw retten. Außerdem wollen Sie in einer Notsituation sicherlich auch möglichst schnell Hilfe erhalten.
Und wenn Sie nachts die Sirene weckt, ärgern Sie sich nicht. Denn ohne Alarmierung können wir auch Ihnen nicht helfen…
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